2003-12-11

--- Die Bundesregierung kann ihre Beteiligung an den NATO-Luftschlägen im Kosovo-Krieg und ihren damit erfolgten Ausflug in die Welt der "humanitären Großinterventionen" immer noch zu den Akten legen. Das Landgericht Bonn hat zwar eine Schadenersatz-Klage von 35 Serben gegen die Bundesrepublik wegen eines Volltreffers auf die Brücke der südserbischen Kleinstadt Varvarin, bei der zehn Zivilisten getötet wurden, zurückgewiesen. Weder das deutsche Grundgesetz, das deutsche Staatshaftungsgesetz noch das internationale Völkerrecht würden derzeit eine Handhabe bieten, um Einzelpersonen eine Schadenersatzklage gegen einen Staat wegen dessen Beteiligung an einem Militäreinsatz zu ermöglichen, sagte der Richter. Doch die serbischen Kläger wollen in die Berufung gehen.