2004-03-03

Schlappe für die Lauschfraktion

--- Das Bundesverfassungsgericht hat sein lange erwartetes Urteil zum Großen Lauschangriff gesprochen: Die Strafermittlungsmaßnahme ist demnach in weiten Teilen ihrer Umsetzung, aber nicht grundsätzlich verfassungswidrig. Der deutliche, aber eben interpretationsoffene Karlsruher Standpunkt hat ein reges spin doctoring auf allen politischen Ebenen ausgelöst: Die CDU/CSU und die Bundesjustizministerin sehen den heftigen Grundrechtseingriff aus dem Geist der Wanze erstmal gerechtfertigt. Der Union, die am liebsten auch eine optische Vollüberwachung bei Verdächtigen durchgesetzt hätte, kommt es nun vor allem darauf an, dass die Wohnungsabhörerei nicht durch zu viele Hürden unmöglich gemacht wird. Denn die Fahnder sind schon jetzt verunsichert. Die Grünen feiern dagegen die "Zertrümmerung" des von einer Mehrparteien-Koalition 1998 ohne sie abgesegneten Lauschangriffs. Weitere Reaktionen sowie Folgerungen und Forderungen zu dem richtungsweisenden Urteil gibts bei c't aktuell.

lauschangriff-urteil.html