Meinungsfreiheit in Gefahr
--- Schon bei der ersten Ankündigung einer Verschärfung des Versammlungsrechtes durch Innenminister Schily war absehbar, dass wieder größere Kollateralschäden für die Grundrechte zu befürchten sind. Was der rote Sheriff dann aber mithilfe seiner Ex-Staatssekretärin und jetzigen Justizministerin Zypries ausheckte, war doch schlimmer als erwartet. Die Bundesregierung will nicht nur das Versammlungsrecht verändern, um Demonstrationen rechtsextremer Organisationen verbieten oder mit Auflagen belegen zu können. Vorgelegt wurde auch der Entwurf für eine Veränderung des § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung). Bestraft werden können soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht nur, wer die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost oder verherrlicht, sondern auch die Taten, die unter einer anderen "Gewalt- und Willkürherrschaft" nach dem Völkerrecht als Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten. ... Zunächst verwirrend ist, dass diese Erweiterung ausgerechnet im Kontext der Umsetzung des "Ersten Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersysteme begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art" weiter ausgeführt wird. Dieses Zusatzabkommen betrifft aber nur die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Meinungen im Internet, nicht jedoch auf Versammlungen oder sonst in der Öffentlichkeit ... In der Pressemitteilung soll dies durch den Hinweis auf ein Beispiel verdeutlicht werden, das wohl jedem einleuchten soll, aber eher herausstellt, wie bedenklich solch ein Gesetz die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken kann: Voraussetzung dafür ist, dass die Handlung durch die rechtskräftige Entscheidung eines internationalen Gerichts, dessen Zuständigkeit die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat, festgestellt ist. Mit dieser Einschränkung soll nur das Billigen, Rechtfertigen, Leugnen oder Verharmlosen von als geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen unter Strafe gestellt werden. Bsp: Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien.
Die Regierungsfraktionen hatten daraufhin rasch einen eigenen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der der Regulierungswut des Kabinettpärchens klare Grenzen ziehen sollte. Inzwischen bröckelt der parlamentarische Widerstand aber schon wieder ein wenig. Dazu der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, in Telepolis: Wir überlegen, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Gewaltregimes unter Strafe zu stellen. In dem ursprünglichen Vorschlag von Schily und Zypries wird aber nicht nur die "Verherrlichung" genannt, sondern auch die "Verharmlosung". Das aber halte ich für zu wenig definiert. Deswegen werden wir die "Verharmlosung" wohl fallen lassen, weil damit verfassungsrechtliche Probleme geschaffen würden. Hoffentlich ist den Abgeordneten dann aber bewusst, dass hier die Meinungsfreiheit mal wieder auf dem Spiel steht. Scharfe Kritik an dem gesamten Vorstoß kommt daher auch unter anderem von der Humanistischen Union oder dem Deutschen Anwaltsverein.
Auch in den USA ist es derweil mal wieder nicht so gut um die Meinungsfreiheit bestellt, wie sich aus einem erneuten medienrechtlichen Fall rund um die Preisgabe journalistische Quellen ableiten lässt. Mehr dazu bei Burghardt Tenderich, in der Frankfurter Rundschau oder bei Spiegel Online. Ohne Quellenschutz lässt sich natürlich kaum noch investigativ arbeiten (auch wenn dafür eh nur noch wenige Medien/Journalisten die Zeit und das Geld haben).
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