2005-08-25

Wahlkrampf geht in die heiße Phase

--- Das Bundesverfassungsgericht hat nun also entschieden, dass der Wahlkrampf nicht mehr gestoppt wird:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Organklage der Bundestagsabgeordneten Hoffmann und Schulz, die sich gegen die Anordnung des Bundespräsidenten vom 21. Juli 2005 über die Auflösung des 15. Deutschen Bundestages und über die Festsetzung der Wahl auf den 18. September 2005 gewandt hatten, als unbegründet zurückgewiesen. Die angegriffenen Entscheidungen des Bundespräsidenten seien mit dem Grundgesetz vereinbar. Ein dem Zweck des Art. 68 GG widersprechender Gebrauch der Vertrauensfrage, um zur Auflösung des Deutschen Bundestages und zu einer vorgezogenen Neuwahl zu gelangen, lasse sich nicht feststellen. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen im Deutschen Bundestag künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen.
Keine besonders mutige Entscheidung, aber nun gilt es eben, am 18.9. trotz aller Wahlmüdigkeit das Kreuzlein zu setzen. Eine Entscheidungshilfe gibt es am morgen bei heise online bzw. c't aktuell, wo der Spindoktor mitgeholfen hat, die Wahlprogramme unter speziellen Gesichtspunkten unter die Lupe zu nehmen:
Wir haben die Wahlprogramme der größeren Parteien nach sechs Stichpunkten untersucht und exzerpiert. Sie decken die Felder ab, in denen der Einsatz von Informationstechnologie heute die größten Wirkungen entfaltet. Unter Forschung und Spitzentechnologieförderung finden sich die Aussagen zur Forschung und besonders zur IT-Forschung, die mit dem Jahr 2006 als "Jahr der Informatik" einen eigenen Schwerpunkt hat. Unter den Verbraucherschutz fallen Aussagen zum E-Commerce, aber auch zur Einführung der RFID-Technologie. Der Punkt Geistiges Eigentum ist besonders knifflig. Unter ihn fällt das mögliche Recht auf Privatkopie ebenso wie die Frage der Softwarepatente, die von allen Parteien auf deutscher Ebene abgelehnt, in der europäischen Union aber teilweise zustimmend behandelt werden. Zum Stichwort Innere Sicherheit haben wir Aussagen gesammelt, die direkt die Privatsphäre der Bürger beeinflussen. Wir analysieren, ob die Parteien etwa im Namen der Terror- oder Kriminalitätsbekämpfung die Überwachung der Bürger verstärken wollen. Medien & Internet fragen danach, was neben dem allgemeinen Bekenntnis zur Wissensgesellschaft in diesem Bereich an Geboten und Verboten geplant ist. Unter Sonstiges finden sich Aussagen zu Themen, die schwer klassifiziert werden können, aber sehr wohl in den Rahmen passen, der von den anderen Kategorien abgesteckt wird.
Schröder kann derweil aber anscheinend nicht einmal von der Flut im Süden profitieren, nachdem ihn das Hochwasser an der Elbe vor drei Jahren ja noch mit nach oben spülte. Denn die Bayern brauchen keine nationale Solidaritätsfigur, haben ja auch schon ihren Stoiber. Und mit dem Ziehen der Iran-Karte hat der Kanzler auch noch nichts erreicht. Wiederholungen gefallen aber ja auch nicht, da müssten sich Schröder und die SPD schon noch mal was Neues einfallen lassen auf die Schnelle. Doch Münte ist auch schon mal symbolisch fast zu Boden geganten, schlechte Vorzeichen.

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