Nachwahl-Kampf gegen Medien fällt aus
--- Am 13. Oktober wollte das Bundespresseamt per Kongress mit den Medien abrechnen. Daraus wird jetzt nichts, wie die Süddeutsche offline berichtet. "Der Vizeregierungssprecher Thomas Steg sagte die Veranstaltung am Mittwoch ab [...] Das Bundespresseamt war erst Ende letzter Woche an Medien-Institute herangetreten, hat aber niemanden gefunden, der sich in der Lage sah, in nur zwei Wochen einen solchen Kongress zu veranstalten." Na, da haben die Medien ja noch einmal Glück gehabt, nachdem der Kanzler sie am Wahlabend schon gescholten hatte. "Offenbar aber hält man die Idee zur Tagung nun für einen Schnellschuss, der nach hinten gehen könnte. 'In den Medien hat jetzt selbst eine intensive Diskussion eingesetzt'", sagte Steg laut SZ und blies das Vorhaben damit endgültig ab. Allerdings steht auch so gut wie fest: Die Regierungssprecher-Mannschaft würde ohnhin nicht mehr im Amt sein, sollte die neue Regierung jemals einen derartigen Kongress in Angriff nehmen.UPDATE: Übringes: Die FAz widmet dem Thema ihren Kasten auf der Seite 1.
1 Comments:
Eines Tages von 2003 interessierte sich das Bundespresseamt von Berlin für ein .de - KanzlerSchroeder-bild aus einem Fernsehen in Montabaur, Fröchpfortstrasse. Dieses Bild war nur eine Fiktion, eine Fabelperson und eine Vorstellung. Das Bundespresseamt erkannte aber seine eigene Tagesschau-Marionnette und wollte sie haben. Zum Unglück des Bundespresseamts stand der Fernseher des Internetdichters im Haus von Dr. Kukuk, Star - Anwalt vom Tiergarten: nicht in Berlin sondern in Montabaur. Diplom Kaufmann, Dr. Jur. Kukuk ist ein Mann des Wahren Wortes. Resolut schützte er seinen Mieter gegen die 6 monatige Freiheitsbedrohung aus dem Landgericht Berlin.
DAS BUNDESPRESSEAMT UND DAS RECHT
Das Bundespresseamt hoffte in die vernichtende Wirkung einer einstweilligen Verfügung. Der Unionsbuerger wusste, dass die Vernunft der Charta der Grundrechten Art. 11, übernationales Meinungsrecht, unschlagbar war.
Um das KanzlerSchroeder-Bild aus Montabaur beschlagnehmen und verstaatlichen zu können, berief sich das Bundespresseamt auf Persönlichkeitsrecht. Aber auf welches ? Kein Niedersachse erfuhr dass ein Westerwälder sechs Monate Gefängnis wegen 1 Fernsehbild riskierte und kein republikanischer Schröder hätte die freiheitsfeindliche Initiative des Bundespresseamts unterstützt.
Wegen der sicheren Rechtslage zugunsten der FREIHEIT : Art. 5, 1789, vertrugen sich das angreifende Bundespresseamt und der verteidigende Unionsbürger. Dr. Kukuk half beide Disputanden aus den Gräbern ihrer Überzeugungen heraus. Ein Vergleichsvorschlag wurde vom wort-gewandten und kompromiss-reichen Rechtsanwalt-Fuchs aus der Tiergartenstrasse unterbreitet. Dr. Kukuk liess die Disputanden sich vor der Klarheit des Art. 11 der Charta : Meinungseinmischungsverbot für Nationale Behörden, verbeugen. Und der Berliner Landgerichtsrichter, der eine einstweilige Verfügung gegen den Unionsbuerger schrieb, protokollierte auch die unionsbuergerliche Vereinbarung, die seitdem das ungesetzliche Domainrecht um den Domain-Sicherheitentausch bereichtert.
UNIONSBUERGERLICHE VEREINBARUNG
Das Bundespresseamt versprach die Freiheit von Wahlleiter.de, Unionsbuerger.de, Praesidentin.de, Stoiberkanzler.de & eine-frau-soll-kanzler-werden.de zu schützen. Im Gegenzug entliess der Unionsbuerger die 18 Buchstaben KanzlerSchroeder.de aus seiner Internetdichtung, weil das Wort der Bibel nach, nur Gott und der Verfassung nach, nur der Freiheit gehören kann.
Buchstaben und Begriffe können nur so frei sein, wie die Dichter, Denker und Institutionen, die sie nutzen. Im Abwesenheit des Gesetzes dürfen Recht, Poesie, Literatur und Politik die gleichen Buchstaben nutzen.
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