Karlsruhe stärkt Pressefreiheit im Unterhaltungsbereich
--- Das Bundesverfassungsgericht hat die Pressefreiheit im Entertainment-Bereich mit einem aktuellen Urteil zur Bildberichterstattung über Prominente ein wenig gestärkt. Es geht mal wieder um Fotos von Caroline von Hannover/Monaco und dem Fürsten. Die Karlsruher Richter dazu allgemein und im Besonderen:
Auch die "bloße Unterhaltung" nimmt am Schutz der Pressefreiheit teil. Unterhaltung kann wichtige gesellschaftliche Funktionen erfüllen, so wenn sie Realitätsbilder vermittelt und Gesprächsgegenstände zur Verfügung stellt, an die sich Diskussionsprozesse anschließen können, die sich auf Lebenseinstellungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster beziehen. Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch unterhaltende Beiträge über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen und ihres sozialen Umfelds, insbesondere der ihnen nahestehenden Personen. Es würde die Pressefreiheit in einer mit Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbaren Weise einengen, bliebe die Lebensführung dieses Personenkreises einer Berichterstattung außerhalb der von ihnen ausgeübten Funktionen entzogen. Dabei dürfen nicht nur skandalöse, sittlich oder rechtlich zu beanstandende Verhaltensweisen, sondern auch die Normalität des Alltagslebens und in keiner Weise anstößige Handlungsweisen prominenter Personen der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden, wenn dies der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen kann.Das Urteil könnte aber in anderer Hinsicht auch Sprengkraft entfalten, denn es zieht der reinen Paparazzi-Fotoberichterstattung auch Grenzen beziehungsweise revidiert hier die bestehende Rechtsprechung nicht wirklich. Die Süddeutsche kommentiert (etwas im Kampfeifer): Das ist das Ende des Paparazissmus. Das ist das juristische Aus für den klebrigen Eifer, mit dem so manche Fotografen bunter Blätter echten und unechten Prominenten nachstellen. Das ist ein Verbot, Stars und Sternchen aufzulauern, um sie im Skilift, vor der Konditorei, beim Nasenbohren oder bei sonstigen privaten Unpässlichkeiten zu fotografieren und dann mit diesen Fotos Geld zu verdienen. Das Interdikt gilt für die Profi-Fotografen; es gilt auch für sogenannte Leserreporter, die angestiftet und bezahlt von Boulevard-Medien, mit ihren Foto-Handys die Privat- und Intimsphäre zerschießen. Und es gilt für alle Blätter und alle Medien, die solche Fotos für den Inbegriff der Pressefreiheit halten. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Die blanke Neugier, der pure Voyeurismus rechtfertigt die Verletzung der Privatsphäre nicht, auch dann nicht, wenn er sich das Mäntelchen der Pressefreiheit umhängt. Dagegen ist nichts zu sagen. Im Gegenteil: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann dazu dienen, die Pressefreiheit zu stärken.
Von der Pressefreiheit ist die Befugnis der Massenmedien umfasst, selbst zu entscheiden, was sie für berichtenswert halten. Dabei haben sie den Persönlichkeitsschutz Betroffener zu berücksichtigen. Im Streitfall allerdings obliegt die maßgebliche Gewichtung des Informationsinteresses bei der Abwägung mit gegenläufigen Interessen der Betroffenen den Gerichten. Im Zuge der Gewichtung des Informationsinteresses haben diese allerdings von einer inhaltlichen Bewertung der Darstellung als wertvoll oder wertlos abzusehen und sind auf die Prüfung und Feststellung begrenzt, in welchem Ausmaß der Bericht einen Beitrag für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung zu leisten vermag. Für die Gewichtung des Persönlichkeitsschutzes wird neben den Umständen der Gewinnung der Abbildung etwa durch Ausnutzung von Heimlichkeit oder beharrliche Nachstellung auch bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird.
[So] ist die Pressefreiheit verletzt, indem der Verlegerin der Zeitschrift "7 Tage" die Beigabe einer visuellen Darstellung der Beschwerdeführerin zu einem Beitrag über die Vermietung einer Ferienvilla in Kenia verboten worden ist. Die Gerichte haben es unterlassen, den Informationsgehalt des Berichts näher zu würdigen, der in der Zeitschrift mit den Worten eingeleitet werden war "Auch die Reichen und Schönen sind sparsam. Viele vermieten ihre Villen an zahlende Gäste".
Labels: entertainment, medien, pressefreiheit, unterhaltung
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