2008-03-13

Urteil gegen österreichische GIMF-Propagandisten

--- Der von Skurrilitäten nicht freie Prozess gegen die angeblichen Betreiber der deutschsprachigen GIMF-Plattform hat laut Telepolis einige Fragen offen gelassen:
Anfang September 2007 wurden in Österreich mehrere Personen festgenommen, die als Macher der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) terroristische Propaganda verbreitet haben sollen. Gestern wurde das angeklagte Paar Mohammed M. und Mona S. in allen Punkten schuldig gesprochen. Der Richter stufte die Angeklagten als "Überzeugungstäter" ein und begründete damit die ausgesprochenen unbedingten Haftstrafen. ...

Der Prozess wurde in wenigen Tagen abgehandelt. Dabei fiel Mohammed M. durch mehrere Wutanfälle und Ausführungen zum "Heiligen Krieg" auf. Das ganze sei ein Schauprozess, so der Angeklagte, der aus seiner Abneigung gegen die USA keinen Hehl macht. Er beteuerte aber, gegen die Tötung von Unschuldigen zu sein, auch hätte er nichts mit Terroranschlägen zu tun. Auch Mona S. plädierte auf "nicht schuldig" und argumentierte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass ja auch Journalisten Botschaften von Terroristen übersetzen würden. Zudem betonte sie ihre Unschuld vor "Gott". Der Richter zitierte aus der Stellungnahme: "Gott gab jedem Menschen Verstand. Doch um sich ein richtiges Bild zu machen, muss der Mensch alle Versionen der Ereignisse kennen." Eine "andere Version" von "der US-Besatzung und dem Krieg im Irak" hätte sie mit ihrer "Nachrichtenagentur" weitergegeben, so die Argumentation der Angeklagten. Als der Richter der Angeklagten gegen Prozessende gewährte, trotz Vollverschleierung eine mündliche Stellungnahme abzugeben, waren ihre Worte kaum verständlich. ...

Wie auch immer die Sache weiterlaufen wird, es gibt zwei Aspekte, die vom konkreten Fall unabhängig weiter diskutiert werden sollten: Die europaweite Ausjudizierung, ob Vollverschleierung vor Gericht möglich sein soll oder nicht. ... Zum anderen steht noch die heikle Frage an, inwieweit das Ausspähen von Computerdaten tatsächlich rechtmäßig und mit der westlichen Auffassung vom Bürgerrecht auf Privatsphäre vereinbar ist. ... Wie sich diese Überwachung gestaltete, erklärte ein Ermittlungs-Beamter: Man habe etwa M.'s Internet-Telefonie abgehört und ein Programm auf seinem Computer installiert, das "alle 60 Sekunden einen Screenshot an die Überwacher übermittelte".
Wenigstens ist klar geworden, wie unerquicklich die heimliche Online-Durchsuchung bei den Ösis derzeit abläuft. Vom Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung kann bei solchen Brachialmethoden wohl kaum die Rede sein.

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1 Comments:

At 9:45 PM, Blogger Tilman Hausherr said...

Das Wort "Taqiyya" gabs schon Jahrhunderte vor dem Wort "Spindoktor" :-) So zum Beispiel die scheinheilige Behauptung, "gegen die Tötung von Unschuldigen zu sein". Was genau "Unschuldige" sind, sagt er nicht. Ich glaube kaum, dass die "Kuffar" für ihn als "Unschuldige" gelten.

Trotz aller Kritik gegen onlinedurchsuchung etc fehlt mir deshalb das Mitleid für GIMF-Man und GIMF-Girl.

 

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